Wallbox-Förderprogramm wird auf 400 Millionen Euro aufgestockt

[02.03.2021] Um den Absatz von Plug-In Hybrid– und Elektroautos zu fördern, hatte der Bund ein Wallbox-Förderprogramm ins Leben gerufen. So erhält man beim Kauf und der Installation einer bestimmten Wallbox einen Zuschuss in Höhe von 900 Euro.

Ladestation für Elektroautos - Telekom Cebit Stecker
Ladestation für Elektroautos – Telekom Cebit Stecker

Die Förderung privater Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden wird um weitere 100 Millionen Euro aufgestockt und damit verlängert. Mit einem Zuschuss von 900 Euro werden der Kauf und die Installationen der sogenannten Wallboxen unterstützt. Insgesamt stehen dafür jetzt 400 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sagt:

300.000 Wallboxen in gerade mal gut drei Monaten – diese enorme Nachfrage zeigt, dass wir goldrichtig liegen mit unserem Förderprogramm. Da ein Großteil aller Ladevorgänge daheim stattfinden wird, fördern wir Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern den Einbau privater Ladestationen mit 900 Euro Zuschuss vom Bund. Mein Dank gilt Olaf Scholz, der uns weitere 100 Millionen Euro zur Verfügung stellt, damit wir unsere Wallbox-Förderung fortsetzen können. Laden muss überall und jederzeit möglich sein. Eine flächendeckende und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur ist Voraussetzung dafür, dass mehr Menschen auf klimafreundliche E-Autos umsteigen.

Aktueller Antragsstand:

Über 300.000 Ladepunkte wurden bereits mit Stand vom 25. Februar 2021 beantragt. Das entspricht einem Volumen von rund 270 Millionen Euro. Täglich werden durchschnittlich 2.500 Anträge eingereicht.

Informationen zur Förderung:

Wer kann Anträge stellen?

  • Träger von Investitionsmaßnahmen (z.B. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger) zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten (Definition der Gesamtkosten siehe unter „Wie wird gefördert?“) an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn u.a.:

  • die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt,
  • der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt,
  • die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Bankkonto überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Der Zuschuss kann bei der KfW über das Zuschussportal beantragt werden und muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:

  • Ladestation
  • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)

Es wird nicht nur eine Ladestation gefördert

Das schöne an der Förderung ist, dass nicht nur eine Wallbox gefördert wird. Wer zum Beispiel zwei Ladestationen bracht, kann 1.800 Euro erhalten. Wer es sich jetzt also leisten kann, sollte sich frühzeitig um einen Fachmann kümmern, denn derzeit ist es wirklich schwierig, einen Handwerkertermin zu erhalten.

Weitere Informationen, Antragsverfahren, etc. kann man sich direkt bei der KFW anschauen: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Via: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Kai

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