Netzanbieter wollen Ladestationen für Elektroautos ausschalten können
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(23.07.2021) Die Netzanbieter wollen weiterhin die Ladestationen für Elektroautos notfalls ausschalten können, die Spitzenglättung ist also noch nicht vom Tisch.
Erst Anfang 2021 schien die Zwangsabschaltung von Ladestationen abgewendet, aber die Entscheidung wurde bisher nur vertagt.
Denn noch immer wollen die Netzanbieter (nicht die Stromanbieter) entscheiden, ob eine Wallbox deaktiviert oder gedrosselt wird. Aber auch Photovoltaikanlagen können bereits von den Netzanbietern gedrosselt werden.
Spitzenglättung betrifft Elektroautos und Photovoltaikanlagen
Die Netzanbieter sind für das Stromnetz zuständig, seit dem es immer weniger Atom- und Kohlekraftwerke gibt, müssen diese schneller reagieren und das Stromnetz öfters beeinflussen. Denn als es noch hauptsächlich Kohle- und Atomkraftwerke gab, war die Strommenge, welche zu den Kunden geliefert worden war, sehr leicht zu beeinflussen. Denn notfalls genügte ein Anruf im Kraftwerk X, dass dieses mehr Strom zur Verfügung stellen soll (oder eben die Energieproduktion drosseln soll).
Allerdings gibt es seit vielen Jahren immer mehr Photovoltaik– und Windkraftanlagen, da sich das Wetter nicht beeinflussen lässt, kann die Strommenge nicht so leicht gesteuert werden. Daher gab es bereits Situationen, in denen mittags (als nicht so viel Strom von den Kunden verbraucht worden war) die Sonne schien und es genug Wind gab, hier wurde dann sehr viel Energie in das Stromnetz abgegeben..
Ein ähnliches Szenario könnte sein, dass im Winter gegen 18Uhr und bei Windstille sehr viele Menschen ihr Elektroauto aufladen wollen, ein paar Fabriken ihre großen Maschinerien zur Abendschicht starten und viel Energie für Licht, Küchengeräte, etc. verbraucht wird…
In solchen Fällen wollen die Netzanbieter notfalls die Wallboxen über ein Steuergerät partiell und minutenweise drosseln oder ausschalten, um zu vermeiden, dass für ein paar Minuten Höchstlast das Stromnetz für viele tausend Euro ausbauen zu müssen.
Spätestens im Jahr 2035 wird das Elektroauto 30 Prozent ausmachen
Spätestens im Jahr 2035 wird das Elektroauto eine ungefähre Durchdringung von 30 Prozent erreichen, dementsprechend wird es zu einer Veranderthalbfachung der Last im Stromnetz geben.
Die neuen Photovoltaikanlagen sind bereits von der Drosselung betroffen, denn im Rahmen der 70-Prozent-Regelung können Netzanbieter die Energie, welche eine Photovoltaikanlage ins Stromnetz einspeist begrenzen.
Seit dem Jahr 2012 steht im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dass jeder Netzbetreiber das Recht hat, vor Ort eine fernbedienbare Funkrundsteuerung zu verlangen, über die sich die Einspeisung ins Netz drosseln lässt. Da sich dies nicht für kleine Solaranlagen auf Einfamilienhäusern rechnen würde, dürfen Hausbesitzer auf diese Steuerungseinheit verzichten, wenn sie ihre Solaranlage in der Maximalleistung begrenzen und somit auch höchstens 70 Prozent ins Netz einspeisen. Und nur dann erhalten sie eine Einspeisevergütung.