Bundesregierung beschließt Förderung von Elektroautos, Plug-In Hybridautos und Brennstoffzellenautos

Nun ist es endlich so weit: Das Kabinett verabschiedete das Elektromobilitätsgesetz. So werden in Zukunft Elektroautos, Plug-In Hybridautos und Brennstoffzellenautos besonders gefördert – ob die Fahrer dieser Fahrzeuge in Zukunft wirklich Vorteile genießen, bleibt aber abzuwarten.

Elektroauto Elektromobilität Parkschild

Im Frühjahr 2015 tritt also endlich das Elektromobilitätsgesetz in Kraft, denn heute hat das Kabinett den von Bundesminister Alexander Dobrindt und von Bundesministerin Barbara Hendricks eingebrachten Entwurf eines Elektromobilitätsgesetzes beschlossen.

Dazu sagte Alexander Dobrindt (Bundesverkehrsminister):

„Mit unserem Elektromobilitätsgesetz schaffen wir zusätzliche Anreize für Elektromobilität. Kommunen können künftig entscheiden, wie sie Elektroautos vor Ort begünstigen wollen. Zum Beispiel durch kostenfreies Parken oder spezielle Zufahrtsrechte. Zusätzlich sollen Elektrofahrzeuge durch eigene Kennzeichen für Jedermann auf einen Blick erkennbar sein. Verbunden mit einer steigenden Auswahl an E-Modellen und einer anwachsenden Zahl an E-Autos auf den Straßen wird der Absatz weiter ansteigen.“

Barbara Hendricks (Bundesumweltministerin) ergänzte:

„Mit dem Gesetz geben wir den Kommunen die Möglichkeit, die Elektromobilität so zu fördern, wie es vor Ort am meisten Sinn macht. Etwa aus Gründen der Luftreinhaltung. Gleichzeitig schaffen wir die Grundlage dafür, dass alternative Mobilitätsformen in der Stadtentwicklung besser berücksichtigt werden können.“

Dies sind die wesentlicher Regelungsinhalt des Gesetzes:

  • Definition der zu privilegierenden E-Fahrzeuge,
  • Kennzeichnung über das Nummernschild,
  • Park- und Halteregelungen,
  • Nutzung von Busspuren,
  • Aufhebung von Zufahrtsverboten.

Gefördert werden:

  • Elektroautos bzw. Elektrofahrzeuge
  • Plug-In Hybridautos
  • Brennstoffzellenautos

Bei den Plug-In Hybridautos ist die Förderung allerdings an die Bedingung geknüpft, dass die Kohlendioxidemissionen bei höchstens 50 Gramm pro Kilometer liegen oder eine rein elektrische Mindestreichweite von mehr als 30 Kilometer (bzw. 40 Kilometer ab 2018) erzielt werden kann.

Die in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge erhalten eine spezielle Kennzeichnung auf dem Kfz – Kennzeichen. Wer aus dem Ausland mit seinem Elektrofahrzeug nach Deutschland kommt, soll eine gesonderte Plakette für das Fahrzeug erhalten.
Über die Kennzeichnung sollen vor allem andere Verkehrsteilnehmer und die Ordnungsgrenze leichter sehen, ob es sich um ein Elektrofahrzeug handelt.

Welche Förderungen es gibt, entscheiden letztendlich die Kommunen. Denn diese erhalten mit dem Gesetz die Möglichkeit, Parkplätze an Ladesäulen für die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu reservieren, kostenlose Parkplätze anzubieten, Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtbeschränkungen anzuordnen oder einzelne Busspuren für gekennzeichnete Fahrzeuge zu öffnen.

Darüber welche Förderung eingesetzt wird, entscheidet die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Das neue Gesetz soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten und ist bis zum 30.06.2030 befristet.

Meine Meinung:

Ich finde es gut, dass es endlich eine gesetzliche Regelung für die Förderung von Elektromobilen gibt. Aber die Diskussionen im Vorfeld haben gezeigt, dass sich für die Besitzer von Elektrofahrzeugen nicht unbedingt etwas verbessert – denn viele Kommunen haben bereits im Vorfeld gesagt, dass sie vor allem gegen die Freigabe der Busspuren für die Elektroautos, Plug-In Hybridautos und Brennstoffzellenautos sind (Kommunen wollen die Busspuren nicht für Elektroautos freigeben).

Das Ziel der Bundesregierung von 1 Million Elektrofahrzeugen im Jahr 2020 scheint kaum noch realistisch, denn Anfang 2014 gab es gerade einmal  100.000 Elektro- oder Hybridautos in Deutschland.
Und seit Anfang des Jahres wurden laut KBA 23.700 neue Elektroautos oder (Plug-In-)Hybridautos zugelassen.

Viele fordern, dass es in Deutschland auch eine Kaufförderung geben soll, wie es sie bereits in Norwegen, USA, Niederlande, Frankreich, etc. gibt – in Deutschland entfallen für E-Autos lediglich für zehn Jahre nach dem Kauf keine Kfz-Steuern an.
Statt der direkten Kaufförderung will die Bundesregierung das Geld lieber in Forschung und Entwicklung stecken – also die sogenannten Schaufenster der Elektromobilität.

Unter diesen Bedingungen kann ich nur sagen, dass das Elektromobilitätsgesetz gut gemeint – aber nicht gut gemacht ist. Denn für die bisherigen Fahrer von Elektrofahrzeugen ändert sich kaum etwas und für die Interessenten gibt es nicht genug Vorteile, denn noch immer kosten elektrisch angetriebene PKW wesentlich mehr als vergleichbare Autos mit einem Verbrennungsmotor.

Auch die mögliche kostenlose Nutzung von Parkplätzen hilft da sicher kaum weiter, denn der Großteil der Parkflächen ist privatisiert. Und dort wo jetzt schon der Parkraum knapp ist, wird sich nicht so viel ändern, da es immer noch gleich viele PKWs gibt, welche sich die wenigen Parkplätze teilen müssen.

Ich hätte mir eine Förderung wie in Rotterdam (Das Elektroauto Nissan e-NV200 gibt es in den Niederlanden bereits für unter 5000 Euro) gewünscht, dort wurde eine (begrenzte) Abwrackprämie eingeführt, welche die Besitzer erhalten haben, wenn sie ihren Verbrenner gegen ein Elektrofahrzeug getauscht haben.
Zusätzlich gibt es dort eine Kaufförderung in Höhe von bis zu 5.000 Euro..

 

Kai

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5 Gedanken zu „Bundesregierung beschließt Förderung von Elektroautos, Plug-In Hybridautos und Brennstoffzellenautos

  • 25. September 2014 um 05:00
    Permalink

    Was ist den mit Geldlicher Förderung von Gebrauchten oder Neuwagen? Würde mir gern ein eGolf kaufen wollen und 5.000 Euro wären da sehr hilfreich liebes Kabinett

  • 25. September 2014 um 09:03
    Permalink

    Die einzig sinnvolle Anwendung dieses Gesetzes wird wohl sein: Kommunen können ja einzelne Strassenabschnitte oder evtl. auch ganze Zonen für den Verkehr sperren und anschließend die Durchfahrt nur für Elektrofahrzeuge freigeben.

  • 25. September 2014 um 18:31
    Permalink

    nur tun sie das sowieso kaum

  • 1. November 2014 um 14:33
    Permalink

    Ich warte bereits seit zwei Jahren auf eine Förderung für Hybridfahrzeuge. Erst wenn es eine Kaufprämie gibt bestelle ich ein Hybrid Auto. Dann fahre ich weiter mein altes Auto.

    Dieter

  • 28. Januar 2015 um 17:43
    Permalink

    Gegen eine Förderung von Elektroautos ist nichts einzuwenden, solange die Mittel aus den Töpfen der Hersteller selbst kommen. Warum sollte der Steuerzahler einspringen, wenn die Konzerne kein Vertrauen in ihr eigenes Geschäft haben? Mehr Gedanken dazu habe ich mir hier gemacht: http://bit.ly/1Bpxefc

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