Eine kleine Übersicht zum Thema Autoleasing
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Das Leasen eines Elektroautos gehört im gewerblichen Bereich zu den bevorzugten Arten des Flottenmanagements, denn es ermöglicht eine flexible Handhabung der Kapazitäten und spart wichtige Liquidität ein.
Dennoch herrscht im privaten Bereich oftmals Ahnungslosigkeit, gerade wenn bestimmte Bereiche bezüglich der Instandsetzungen oder Versicherungen angesprochen werden.
Grundsätzlich sei hierzu gesagt, dass man als Leasingnehmer diese Bereiche selbst übernehmen muss, allen voran natürlich die Versicherung sowie die Übernahme von Wartungsarbeiten und Inspektionen.
Wir erläutern die Grundlagen und klären offene Fragen zu diesem Thema im folgenden Beitrag.
Rechte und Pflichten beim Leasingnehmer
Beim Leasing eines Autos ist es gemäß Definition die Aufgabe des Leasingnehmers, für alle nötigen Versicherungen, Wartungen und weitere Aufgaben aufzukommen.
Die monatliche Leasingrate dient zunächst nur der Abdeckung aufgrund des Nutzungsausfalls, gleichzeitig wird der Leasingnehmer aber nicht Eigentümer des Fahrzeugs in rechtlicher Hinsicht.
Es wird vielmehr vereinbart, ob und zu welchem Zeitpunkt entweder eine Verlängerung nach der Grunddauer möglich ist, oder welche Regelungen zum möglichen, späteren Kauf des Fahrzeugs getroffen werden können.
Im Regelfall ist es jedoch ausgeschlossen, dass das Fahrzeug danach selbst übernommen und man rechtlich der Eigentümer des Fahrzeugs wird.
Immer wieder rückt die sogenannte Langzeitmiete in den Fokus der Interessenten, da hier wichtige Bereiche mit abgedeckt werden.
So setzt sich der monatliche Beitrag unter anderem auf Basis der Versicherung, anfallenden Steuern, Aufwand für Wartung oder regelmäßiger Winterreifen zusammen.
Interessant ist diese Variante vor allem deshalb, weil im Regelfall eine Haftungsreduzierung stattfindet, was oftmals zu Komplikationen und Interessenskonflikten zwischen den jeweiligen Vertragspartnern führte.
Im Rahmen der neuen Rundfunkabgabe ist auch die Übernahme dieses Beitrages hilfreich, da sie unabhängig von der tatsächlichen Nutzung anfällt und bis dato keine plausiblen Möglichkeiten gegeben sind, sich davon unter normalen Umständen befreien zu lassen.
Fragen und Antworten
- Das sogenannte Restwertleasing ist besonders für mittelfristige Nutzungsdauern interessant, da hier ein Schätzwert zum Ende des Leasingvertrages vereinbart wird, womit gegebenenfalls ein kleiner Überschuss erzielt werden kann.
Dies ist jedoch auf 75 Prozent begrenzt, sodass vor allem die Frage des Modells und Typs eine Rolle spielt. - Das Kilometerleasing hingegen eignet sich für Pendler sehr gut, da diese im Regelfall die tatsächlich und beruflich bedingte Nutzung besser abschätzen können.
Es gilt der Grundsatz, dass eine Überschreitung von bis zu 1.000 Kilometern unschädlich ist – im anderen Fall entsteht jedoch ein Differenzwert, der nachgezahlt werden muss. - Die Gap-Versicherung empfiehlt sich, da hier insbesondere der jeweils aktuelle Ablösewert aus dem Leasingvertrag angesetzt und erstattet wird.
Im Falle eines Diebstahls oder womöglich eines Totalschadens sind Sie dann auf der sicheren Seite.