Auch Elektroautos sind von den neuen EU-Sicherheitsanforderungen betroffen

(05.11.2012)

Ab 2014 gelten auch für Elektroautos neue Sicherheitsanforderungen.

Die Europäische Union (EU) hat die Sicherheitsanforderungen bezüglich Autos verschärft.

Ab dem Jahr 2014 werden die Bestimmungen für alle auf dem EU-Markt vertriebenen Fahrzeuge Pflicht, einer der Anforderungen betrifft auch insbesondere Elektroautos:

  • Elektrofahrzeuge werden strikte Sicherheitsanforderungen an die Elektrik erfüllen müssen, mit denen die Autonutzer vor einem Stromschlag über Fahrzeugelemente oder Elemente des Motorraums geschützt werden.
  • Der Fahrersitz muss mit einem Sicherheitsgurt-Warnsignal ausgestattet sein.
  • Die Fahrzeuge müssen mit mindestens zwei Verankerungspunkten für Isofix-Kindersitze ausgestattet sein.
  • Zusätzlich werden die Fahrzeuge mit neuen Warnhinweisen versehen, in denen vor einer Montage von rückwärts gerichteten Kinder-Rückhaltesystemen auf Sitzen gewarnt wird, die mit Frontalairbags ausgestattet sind.
  • Die hinteren Beifahrersitze unmittelbar vor dem Gepäckraum müssen künftig verstärkt werden, um einen Schutz gegen die Verschiebung von Gepäckstücken im Falle eines Frontalaufpralls zu gewährleisten.
  • Pkw-Reifen werden künftig mit einem On-board-Reifendrucküberwachungssystem ausgestattet, das Luftdruckschwankungen registriert und dem Fahrer signalisiert.
  • Neue Personenkraftwagentypen müssen mit einer Gangwechselanzeige ausgestattet sein.

EU-Industriekommissar Antonio Tajani zu den neuen Bestimmungen:

„Wir unternehmen große Anstrengungen, um die Sicherheit der Fahrzeugführer, -insassen und der Verkehrsteilnehmer im Allgemeinen zu verbessern. Mit diesen neuen Maßnahmen wird das Sicherheitsniveau in beträchtlichem Maße erhöht, indem die Wahrscheinlichkeit von Unfällen verringert und ihre Folgen abgemildert werden“.

Es bleibt also spannend, was die nächste Vorgabe der EU wird. Ich wette darauf, dass bald die künstlichen Fahrgeräusche für Elektroautos zur Pflicht werden.

Kai

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