Elektromobilitätsgesetz

Im Juni 2015 ist das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) in Kraft getreten, in diesem ist geregelt, wie Brennstoffzellenfahrzeuge, Plug-In Hybrid- und Elektroautos gefördert werden sollen. Seit September 2015 können die Halter solcher Fahrzeuge ein spezielles Nummernschild mit einem hinten „E“ beantragen.

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