Es wird laut – Elektroautos müssen seit Juli Geräusche machen

(18.07.2021) Seit dem 1. Juli 2021 ist es vorbei mit der Ruhe, denn von da an müssen Elektroautos in Europa künstliche Fahrgeräusche erzeugen.

Elektroauto Nissan e-NV200 ESP und künstliches Fahrgeräusch.
Elektroauto Nissan e-NV200 ESP und künstliches Fahrgeräusch.

Nun ist Schluss mit der Ruhe: Seit dem 1. Juli 2021 müssen gemäß einer EU-Verordnung 540/2014 alle neu zugelassenen Plug-In Hybrid-, Wasserstoff- und Elektroautos über ein „Acoustic Vehicle Alerting System“ (kurz AVAS) verfügen.

Das System erzeugt bei Geschwindigkeiten bis 20 km/h und beim Rückwärtsfahren künstliche Geräusche, welche andere Verkehrsteilnehmer auf das Fahrzeug hinweisen sollen.

Ein Sprecher vom Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) sagt, dass die neue Gesetzgebung für Blinde und Sehbehinderte enorm wichtig sei. Laut des Verbandes sei ein künstliches Fahrgeräusch auch für Kinder, ältere Menschen, abgelenkte Fußgänger und Radfahrer sei ein akustischer Hinweise wichtig.

Die AVAS-Verordnung wurde im Jahr 2014 verabschiedet, aber erst seit dem 1. Juli 2021 müssen neue Stromer den Lärmpegel zwischen 56 bis 75 Dezibel (dB) einhalten. Zum Vergleich: Der Kompressor eines Kühlschranks erzeugt etwa 55 Dezibel (dB) und beim Schleudergang einer Waschmaschine werden ungefähr 75 dB erzeugt. Das künstliche Fahrgeräusch muss sich in zwei Terzbändern bewegen. Einer davon muss unterhalb von 1.600 Hertz liegen, damit Menschen mit einem schlechteren Hörvermögen (z.B. ältere Menschen) die Fahrgeräusche des Elektroautos wahrnehmen können.
Wenn das Auto mehr als 20 km/h fährt, kann das AVAS wieder langsam leiser werden, da dann das Abrollgeräusch der Reifen hörbar ist

Wie der Ton genau klingt, ist jedem Autohersteller fast selbst überlassen. Daher lassen die Autohersteller eigens Töne für ihre Fahrzeuge kreieren.

Via: enbw

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