Auch für Elektroautos gelten Tempolimits wegen Lärmschutz

2 Minuten Lesezeit

[14.2.2019] Auch die Fahrer von Elektroautos müssen sich an Tempolimits wegen des Lärmschutz halten, für das Gericht spielt es keine Rolle, welchen Antrieb ein das Fahrzeug hat.

Für ein erfolgreiches Konzept rund um das Elektroauto, Ladestationen und etc. sind viele Fachkräfte nötig - daher sind Experten im Bereich Elektromobilität gefragt. Bildquelle: Christian-Nitz Fotolia.com

Für ein erfolgreiches Konzept rund um das Elektroauto, Ladestationen und etc. sind viele Fachkräfte nötig – daher sind Experten im Bereich Elektromobilität gefragt. Bildquelle: Christian-Nitz Fotolia.com

An manchen Straßen gibt es zeitweise Tempolimits wegen Straßenlärm, diese gelten auch für die Fahrer von Elektroautos.

So wurde ein Fahrer eines E-Autos mit 174 km/h in einer Straße geblitzt, obwohl dort wegen des Lärmschutzes ein zeitweises Tempolimit von 100 km/h gilt. Solche temporären Tempolimits gelten auf vielen Straßen, bei denen Wohnhäuser in der Nähe stehen.
Der Fahrer erhielt daher ein Bußgeldbescheid und der Fahrer ist der Meinung, dass dies nicht für ihn gelten würde, da er ein Elektroauto fährt, welches viel leiser als ein PKW mit einem Verbrenner ist.

Für ein temporärers Tempolimit zum Lärmschutz gelten für alle Antriebsarten

Ein Elektroauto fährt viel leiser als ein Auto mit einem Verbrennungsmotor, aber mit zunehmender Geschwindigkeit nimmt auch die Lautstärke eines reinen Stromers zu.
Dies liegt unter anderem an den Geräuschen, welche die Reifen erzeugen und auch am Luftwiderstand.

Der geblitzte Autofahrer legte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein, vor dem Gericht (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.11.2018, Az.: 1 OWi 2 Ss Bs 75/18) hielt der Widerspruch aber nicht stand.

Die Begründung lautet wie folgt:

Auch bei einem Elektrofahrzeug, wie hier vom Betroffenen verwendet, steigen mit zunehmender Geschwindigkeit Art und Umfang der Fahr(außen)geräusche sowie der durch das Abrollen der Räder bewirkten Fahrzeugvibrationen; auch ist für den Fahrer das Maß der gefahrenen Geschwindigkeit anhand der schneller vorbeiziehenden Umgebung erkennbar. Die Tatrichterin musste in ihren Ausführungen zur Begründung des Tatvorsatzes auch mit Blick auf das Ausmaß des Verstoßes (Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit von 100 km/h um 74 km/h auf einer Bundesstraße) daher nicht ausdrücklich den Umstand erörtert, dass die antriebsbedingten Fahrgeräusche und Vibrationen bei einem Elektrofahrzeug deutlich geringer sind als bei einem PKW mit Verbrennungsmotor.

Ich frage mich an dieser Stelle, wie das Urteil ausgefallen wäre, wenn der Fahrer nur 30 km/h zu schnell gefahren wäre?

Via: Golem

One comment on “Auch für Elektroautos gelten Tempolimits wegen Lärmschutz”
  1. Ano says:
    16. Februar 2019 at 05:12

    Natürlich ist es nicht erlaubt. Wenn Sie es zulassen würde, würde viel Geld verloren gehen da auch immer mehr Elektroauto fahren.

    Pure Logik spielt hier absolut keine Rolle. Es ist nur Wichtig das der Geldfluss nicht gestoppt wird.

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