Bußgelder für Elektroautos – Besonderheiten im Überblick

Elektroautos werden immer beliebter. Schließlich bringen sie viele Vorteile mit sich. Nicht nur die Umwelt profitiert von der Entscheidung für so ein Gefährt. Als Besitzer eines Elektroautos zahlen Sie für das Tanken deutlich weniger als der Fahrer eines Benziners und auch die Wartungskosten sind im Regelfall erheblich geringer.

Elektroauto Nissan e-NV200
Elektroauto Nissan e-NV200

Natürlich gibt es auch Nachteile, die sollen aber auf lange Sicht behoben werden. Langfristig sollen Elektroautos auch ein häufiger Anblick auf deutschen Straßen werden. Bis dahin jedoch stellen sich Besitzern eines strombetriebenen Fahrzeugs viele Fragen, die gar nicht so leicht zu beantworten sind. Das betrifft beispielsweise das Thema Bußgelder.

Die meisten Regelungen gelten für Benziner und Elektroautos

Ein Elektroauto ist in vielerlei Hinsicht nicht mit einem Benziner vergleichbar, besonders was Lärm und Abgase betrifft. Deshalb geht manch einer davon aus, dass diverse Bestimmungen für die Fahrer eines Elektroautos nicht zutreffen. Doch so einfach ist die Sache nicht:

  • Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten grundsätzlich für alle Autofahrer, auch wenn sie mit dem Zusatz „Luftreinhaltung“ versehen sind. Sie können sich also nicht mit der Begründung darüber hinwegsetzen, dass Ihr Auto ohnehin weniger Schadstoffe ausstößt. Letzteres ist im Einzelfall nämlich schwierig zu definieren. Außerdem würden Sie mit einer Übertretung des Verbots Fahrer eines Benziners dazu verleiten, dasselbe zu tun.
  • Ähnlich sieht es mit der Feinstaubplakette aus. Auch eine solche benötigen Sie, wenn Sie mit einem Elektroauto in eine Umweltzone fahren. Schließlich, so lautet die Begründung, seien Elektroautos nicht immer so einfach von Benzinern unterscheiden.
  • Dagegen dürfen Sie mit einem Elektroauto vor einer Ladestation halten – aber nur solange Sie Strom tanken. Bleiben Sie darüber hinaus stehen und blockieren so die Zufahrt für andere Fahrzeuge, müssen Sie mit einem Strafzettel rechnen.
  • Eine Begünstigung genießen Sie als Fahrer eines Elektroautos dann doch – zumindest mancherorts. Vor allem in vielen Kommunen Baden Württembergs dürfen Sie nämlich mit einem solchen Fahrzeug umsonst parken – vorausgesetzt Sie führen einen entsprechenden Parkausweis mit sich. Ob eine solche Regelung in Zukunft auf Bundesebene eingeführt wird, ist derzeit noch nicht entschieden.

Sie sehen also, es empfiehlt sich grundsätzlich, sich auch mit einem Elektroauto an alle geltenden Bestimmungen zu halten. Denn in den meisten Fällen treffen diese auf alle Fahrer zu, unabhängig ob Elektroantrieb oder Verbrennungsmotor. Weitere Infos finden Sie auf www.bussgeldkatalog.de. Seien Sie also lieber vorsichtig und fragen Sie nach, wenn Sie Zweifel haben. Alles andere kann Sie eine Menge Geld kosten.

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Elektroauto Nissan e-NV200

Nissan e-NV200 Van

Kai

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13 Gedanken zu „Bußgelder für Elektroautos – Besonderheiten im Überblick

  • 6. November 2014 um 13:45
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    leider ganz schön teuer, so ein E-Auto…

  • 11. November 2014 um 09:08
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    Meiner Ansicht nach werden die in den nächsten Jahren noch deutlich günstiger werden, aufgrund von Subventonen der Politik.

  • 17. November 2014 um 12:39
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    Wann wird denn entschieden ob E-Autos kostenfrei parken dürfen?

  • 24. November 2014 um 10:40
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    Es kann doch nicht sein dass es in BW bereits möglich ist kostenlos zu parken und nicht im Rest von Deutschland. Dies empfinde ich als unfair.

  • 1. Dezember 2014 um 10:44
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    Meine Prognose, in Berlin und rot-grün Bundesländern wird dies auch bald möglich sein, kostenlos mit dem E-Auto zu parken, Gutmenschentum macht es möglich….

  • 9. Dezember 2014 um 10:57
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    Elektroauto schön und gut, hätte ich gerne und ist sicher zukunfssichert, aber der Nissan gefällt mir gar nicht, schaut einfach nicht gut aus!

  • 15. Dezember 2014 um 15:07
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    Diese Jahr kommen sicher ein Dutzend neue E-Auto Modelle, da wird wohl für jeden was dabei sein…

  • 22. Dezember 2014 um 11:15
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    Dobrindt freut sich…

  • 29. Dezember 2014 um 10:20
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    Dobrindt selbst fährt ja lustigerweise kein Elektroauto aber uns will er die Dinger andrehen…lächerlich.

  • 5. Januar 2015 um 10:05
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    „Ob eine solche Regelung in Zukunft auf Bundesebene eingeführt wird, ist derzeit noch nicht entschieden.“

    Informiert euch mal, zum 1.1 trat das Gesetz dazu in Kraft…

  • 12. Januar 2015 um 12:55
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    Wetetn die PKW Maut kommt für alle ausser E-Autofahrer? Wetten!

  • 19. Januar 2015 um 10:51
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    @Kamelion

    Und woher hast du deine Informationen?
    Das ist doch populistisch Panikmache. Unsinn!

  • 27. Januar 2015 um 12:22
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    @Fritz W
    Na Sie sind aber leichtgläubig und naiv.

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