Autoversicherung zum Jahresende wechseln – Was es bei Elektroautos zu beachten gilt

(21.12.2012)

Durch die steigende Umweltverschmutzung, zu der natürlich auch Autos mit Vergasermotoren einen nicht unwesentlichen Teil beitragen, wird der Ruf nach elektrisch betriebenen Fahrzeugen immer lauter. Doch die Entwicklung in die Richtung dieser ökologischen Verkehrsmittel steckt noch ein wenig in den Kinderschuhen. Trotzdem versucht schon eine Reihe von Staaten, den Kauf von Elektroautos mit Prämien oder Förderungen zu unterstützen, um so den Autofahrer zum Erwerb eines Elektroautos zu animieren.

Bildquelle  flickr.com  toyotaofpaloalto

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Verschiedene Versicherungsunternehmen haben diesen Trend bereits erkannt und bieten ihren Kunden spezielle Versicherungskonditionen für Elektroautos an. Das liegt unter anderem auch daran, dass es aufgrund der noch geringen Anzahl von angemeldeten Elektroautos noch keine fundierten Vergleichswerte hinsichtlich der Unfallstatistik gibt, die ja bekanntlich die Höhe der Versicherung sehr beeinflusst.  Dennoch kann der Besitzer eines solchen Autos mit dem sogenannten Ökorabatt rechnen.

Wie bei den „normalen“ Autos lohnt sich aber auch hier immer ein Vergleich zwischen den verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Natürlich kann eine Autoversicherung für Elektroautos unter bestimmten Voraussetzungen jederzeit gewechselt werden. Grundsätzlich gibt es aber hinsichtlich der Kündigung zwischen einer Autoversicherung für ein Elektroauto und einem Auto mit Verbrennungsmotor keinen Unterschied. Somit ist bei beiden Fahrzeugtypen zu beachten, dass der 30. November des laufenden Kalenderjahres als Stichtag für eine Kündigung der Versicherung herangezogen werden muss, da die meisten Autoversicherungen mit dem Kalenderjahr identisch sind.  Dabei ist auch zu beachten, dass bei der Kündigung nicht das Datum des Poststempels zählt, sondern jener Tag,  an dem die Kündigung beim Versicherer eingeht.

Wie bei allen offiziellen Schriftstücken, sollte auch hier das Kündigungsschreiben eingeschrieben erfolgen, um einen rechtsgültigen Nachweis über die Einhaltung der Frist zu besitzen.  Wird diese Frist aber versäumt, ist die Kündigung der Autoversicherung erst wieder im Jahr darauf mit dem gleichen Stichtag 30.11. möglich. Nach der ordentlich erfolgten Kündigung bleibt der Versicherungsschutz bis zum 31. Dezember aufrecht. Spätestens mit dem 1. Januar muss aber auch beim Elektroauto eine neue Versicherung vorhanden sein, die der Zulassungsstelle auch mitzuteilen ist. Bei einer unterjährigen Versicherung richtet sich der Stichtag nach dem jeweiligen vertraglich festgelegten Fälligkeitstag. Der Stichtag 30. November tritt aber außer Kraft, wenn aufgrund eines Schadensfalls das Elektroauto abgemeldet werden muss, das Öko-Auto verkauft wird und somit den Besitzer wechselt bzw. wenn die Versicherungsgesellschaft die Prämien oder die bisherigen Konditionen von sich aus ändert.

Kai

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