Tipps für den Autoverkauf

(24.07.2013)

Wenn man sich ein neues Elektroauto kauft, entsteht automatisch die Frage danach, was man mit seinem alten Auto machen soll. Im Falle eines Verkaufs sollte man einiges beachten.

Bild: © Jupiterimages/liquidlibrary/Thinkstock
Bild: © Jupiterimages/liquidlibrary/Thinkstock

Inserat im Automarkt, Probefahrt und Kaufvertrag

Nun steht das neue Elektroauto in der Garage und das alte versperrt nur den Weg. Bevor Sie es verkaufen können, müssen Sie Ihren Wagen zunächst einmal inserieren, wofür sich der Automarkt bei kalaydo.de anbietet. Bei kalaydo.de können Sie direkt ein Inserat mit den Angaben zum Fahrzeug, Ihren Kontaktdaten und einem Foto des Wagens hochladen, danach werden sich mögliche Interessenten direkt bei Ihnen melden.
Damit Sie nach dem Verkauf keinen Ärger mit dem neuen Besitzer haben, sollten Sie gewisse Dinge berücksichtigen. Dazu zählt auch, dass sowohl der Verkäufer als auch der Käufer des Autos volljährig sein müssen. Personen unter 18 Jahren sind nicht voll geschäftsfähig und brauchen somit beim Autokauf die Zustimmung ihrer Eltern. Natürlich sollte eine Probefahrt mit dem Gebrauchtwagen erlaubt sein, vorher sollten Sie aber unbedingt Führerschein und Personalausweis checken. Außerdem kann man darauf bestehen, den potenziellen Käufer bei der Probefahrt zu begleiten. Als privater Verkäufer müssen Sie nicht unbedingt auf kleine oder verdeckte Schäden hinweisen. Wenn der Interessent nachfragt, müssen Sie allerdings die Wahrheit sagen. Entscheidet er sich für den Kauf Ihres Autos, so sollten Sie den Verkauf unbedingt schriftlich festhalten. Dazu findet man im Internet vorgefertigte Kaufverträge.

Vereinbarungen einhalten

Das, was Sie als Verkäufer zusichern, müssen Sie auch einhalten. Wer in seinem Vertrag eine Klimaanlage, eine Sitzheizung oder eine Alarmanlage zusagt, muss diese Extras auch liefern. Die Bezahlung sollte stets bar erfolgen, sodass die Summe gleich auf dem eigenen Konto landet. Bei Überweisungen und Checks kann es nämlich leicht zu Problemen oder Verzögerungen kommen. Außerdem sollte das Auto sofort umgemeldet werden, damit der neue Besitzer für eventuelle Schäden haftet. Halten Sie dafür das Datum und die Urzeit des Verkaufs im Vertrag fest. Sollte es doch zu Konflikten zwischen Ihnen und dem neuen Besitzer kommen, versuchen Sie das Ganze schnell und unkompliziert zu lösen. Es hilft nur wenig, seinem Gegenüber mit dem Anwalt zu drohen – das schnürt nur Aggressionen. Trotzdem sollten Sie natürlich auch stets auf Ihr Recht bestehen. Schließlich müssen Sie sich als Verkäufer auch nicht alles gefallen lassen.

Kai

Wenn Dir der Artikel gefällt, kannst Du auf Unterstütze uns erfahren, wie Du Mein-Elektroauto.com unterstützen kannst.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.