Der Bundestag hat am 5. November 2026 für eine Verlängerung des Elektromobilitätsgesetzes bis Ende 2035 gestimmt. Für E-Auto-Fahrer ist besonders eine Ergänzung interessant: Kommunen sollen künftig auch die Gebühren für Bewohnerparkausweise ermäßigen oder erlassen können. Der Bundesrat muss der Novelle noch zustimmen, wie die Bundesregierung zum Beschluss mitteilt.
Kostenfreies Bewohnerparken soll kommunale Option werden
Bislang ist das Elektromobilitätsgesetz, kurz EmoG, bis Ende 2026 befristet. Der Bundestag hat nun die vom Verkehrsausschuss geänderte Fassung angenommen. Sie sieht ein Ende der Geltungsdauer am 31. Dezember 2035 vor.
Das Gesetz ermöglicht unter anderem Parkvergünstigungen, reservierte Parkplätze und Ausnahmen bei Zufahrtsbeschränkungen. Die neue Regelung zu Bewohnerparkausweisen erweitert diese Möglichkeiten. Ob und in welcher Höhe eine Stadt Gebühren erlässt, bleibt jedoch eine Entscheidung vor Ort. Der Beschluss schafft keinen bundesweiten Anspruch auf kostenloses Parken.
Ladeplätze sollen einfacher geregelt werden
Die Novelle unterscheidet zwischen allgemeinen Vorrechten und dem Freihalten von Ladeplätzen. Für Letzteres soll ein E-Kennzeichen nicht mehr zwingend gesetzlich vorausgesetzt werden. Die genaue Beschilderung und die Voraussetzungen bleiben einem gesonderten Verordnungsverfahren vorbehalten.
Für andere Vorrechte bleibt eine entsprechende Kennzeichnung vorgesehen. Aus dem Bundestagsbeschluss folgt deshalb noch keine Erlaubnis, heute einen ausgeschilderten Ladeplatz ohne die dort verlangten Voraussetzungen zu nutzen.
Auch weitere Fahrzeugklassen kommen hinzu
Die Novelle bezieht zusätzlich Busse, schwere Nutzfahrzeuge und batterieelektrische Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e ein. Bei Plug-in-Hybriden sieht die angenommene Ausschussfassung einen Bestandsschutz für vor Inkrafttreten der Novelle zugeteilte E-Kennzeichen oder ausgegebene Plaketten vor. Die verschärften Anforderungen sollen diese Fahrzeuge nicht nachträglich von den bisherigen Vorrechten ausschließen.
Unsere Einordnung
Für E-Auto-Fahrer mit kostenpflichtigem Bewohnerparkausweis kann die neue Option eine konkrete Entlastung bringen. Für eine Kostenrechnung beim Autokauf zählt aber erst die tatsächlich geltende Regelung deiner Kommune.
Quellen
Bundestag zum Beschluss vom 5. November 2026, angenommene Ausschussfassung, Drucksache 21/8949, Gesetzentwurf 21/7872, insbesondere §§ 3 und 4 sowie Begründung und Bundesregierung zum Verfahrensstand und Bewohnerparken. Geprüft am 7. November 2026.




