Abwrackprämie – Umweltprämie
Im Jahr 2009 gab es in Deutschland die Abwrackprämie, diese sollte dafür sorgen, dass hauptsächlich ältere PKW mit erhöhten CO2-Werten verschrottet werden und dafür neue umweltfreundlichere Fahrzeuge gekauft werden.
Bei der Abwrackprämie (auch Umweltprämie genannt) handelte es sich um eine staatliche Prämie in Höhe von 2.500 Euro, diese Verschrottungsprämie hatte gleich zwei Aufgaben:
- Einmal sollten die Autohersteller und Autohändler unterstützt werden, da diese im Rahmen der Finanzkrise im Jahr 2007 mit erheblichen Umsatzeinbußen zu kämpfen hatten.
- Zum anderen sollte der alte Fahrzeugbestand, welche meistens höhere Abgaswerte erzielen, gegen neue umweltfreundlichere ausgetauscht werden.
Die Prämie wurde 2009 im Rahmen des Konjunkturpakets II eingeführt. Sie wurde zum Teil aus dem Investitions- und Tilgungsfonds finanziert, einem Sondervermögen des Bundes.[1] Ab dem 2. September 2009 wurden keine Anträge mehr angenommen, weil die Finanzmittel erschöpft waren.
Der Fördertopf war 5 Milliarden Euro groß, die Fahrzeuge, bzw. der Antragsteller mussten folgende Bedingungen erfüllen:
- Das Auto musste mindestens 1 Jahr vorher erstmals zugelassen werden und musste im Zeitraum vom 14. Januar 2009 bis 30. Juni 2010 verschrottet werden.
- Der Antragsteller musste mindestens ein Jahr Halter des Pkw gewesen sein.
- Der Antragsteller musste im Zeitraum zwischen dem 14. Januar und 31. Dezember 2009 einen Neu- oder Jahreswagen kaufen.
- Der Neu- oder Jahreswagen musste mindestens der Abgasnorm „Euro 4“ entsprechen.
Die Nachfrage war sehr groß, so wurden (mit Stand 2. August 2009) 1.706.839 Anträge eingereicht.
Der Umweltaspekt der Umweltprämie wurde von vielen in Frage gestellt, da die Fahrzeuge ersten verschrottet werden mussten und zweitens der Energieverbrauch, der zur Produktion eines PKW nötig ist, viel höher als die eingesparten Abgase ist.
Eine umweltfreundliche Alternative wäre gewesen, wenn die alten PKW alternativ zu Elektroautos umgebaut wären.