Ohne einen Unfallgutachter? – Ohne mich!

Grundsätzlich geht man als aufmerksamer Autofahrer davon aus, dass einem selbst niemals ein Unfall passieren könnte, denn schließlich ist man ja vorsichtig und hält sich an Verkehrsregeln.

Eine junge Frau zeigt die Unfallschäden. Bildquelle: ©Andrey Popov. Fotolia.com
Eine junge Frau zeigt die Unfallschäden. Bildquelle: ©Andrey Popov. Fotolia.com

Doch wie aus heiterem Himmel kann es dann doch passieren, dass einem beispielsweise die Vorfahrt genommen wird und so Schaden am Fahrzeug entsteht. In dem Fall findet man auf zum Beispiel http://gutachter-profi.de/ einen kompetenten Gutachter. Ist ein Unfall erst einmal passiert, so muss man sich der Situation stellen, denn diese zu ignorieren wäre sowohl moralisch, als auch gesetzlich falsch.
Ein gegenseitiges Beschuldigen der Unfallbeteiligten hilft nicht weiter, wohingegen ein fachkundiger Unfallgutachter herbeigezogen werden sollte. Besonders in unklaren Situationen sind Streitigkeiten zwischen den Versicherungen des Unfallverursachers und des –opfers absehbar, weswegen es wichtig ist, ein solides Gutachten erstellen zu lassen.
Das Beauftragen eines unabhängigen Gutachters, der den entstandenen Schaden Genauestens unter die Lupe nimmt und so Klarheit schafft, hat für beide Parteien seine Vorteile. Nur so kann man die bestmögliche Schadensersatzhöhe erreichen oder die Ersatzleistungen so gering wie möglich halten. Dabei gilt, dass jedes kleine Detail am Ende gewinn- oder verlustbringende Auswirkungen mit sich bringen könnte.

Gerade Versicherungen beabsichtigen, dem Geschädigten einen von ihnen bestellten Gutachter aufzuschwatzen, der den finanziellen Schaden für den Verursacher und seine Versicherung natürlich zu drücken versuchen wird.
Dies ist deswegen möglich, weil sich die Schätzung des Unfallschadens in der Regel immer in einem bestimmten Spielraum bewegt. Diesen wird ein von der Versicherung des Verursachers gesandter Gutachter logischerweise immer im Interesse seiner Klienten auszulegen wissen, während dem Geschädigten mit Professionalität und Seriosität zugleich signalisiert wird, dass alles mit rechten Dingen zugehen würde.

Doch im Grunde sieht das Ganze etwas anders aus. Das Unfallopfer ist nämlich nicht dazu verpflichtet, den von der Versicherung des Verursachers beauftragten Gutachters auch zu akzeptieren, ganz im Gegenteil.
Ebenso muss er auch nicht den selbst beauftragten Gutachter aus der eigenen Tasche zahlen, vorausgesetzt er hat sich nicht von der gegnerischen Versicherung dazu überreden lassen, ihr die Schadensregulierung vollends zu überlassen. Das heißt also, dass in der Regel die Versicherung den Gutachter bezahlt. Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen, welche man nicht außen vor lassen sollte, beispielsweise wenn eine Kaskoversicherung vorliegt. In solchen Fällen sollten sich immer erst von einem ausgewiesenen Experten beraten lassen.
Im Notfall könnte außerdem eine Vermittlung durch einen Ombudsmann Abhilfe schaffen. Wie sich die Situation auch immer gestaltet: Mit einem eigenen kompetenten Gutachter sind Sie immer auf der richtigen Seite, sodass Sie im Schadensfall bestens beraten werden.

Kai

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2 Gedanken zu „Ohne einen Unfallgutachter? – Ohne mich!

  • 2. Oktober 2016 um 06:50
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    Hmm, mich verwundert dieser Beitrag doch sehr. Irgendwie, vermute ich, fehlt hier der Sponsored Article oder Werbung- Hinweis.

  • 2. Oktober 2016 um 12:12
    Permalink

    @uhausbrand: Das denke ich auch

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