Elektroautos als Dienstwagen sollen günstiger werden

(04.05.2012)

Wer sein Elektroauto als Dienstwagen verwendet, soll bald weniger Steuern zahlen müssen.

Dies ist das Elektroauto i-MiEV von Mitsubishi

Bis zum Jahr 2020 will die Bundesregierung bis zu 1 Million Elektroautos auf den Straßen Deutschlands fahren sehen, bis jetzt stromern gerade einmal etwa 5.000 Autos mit einem Elektroantrieb durch Deutschland.

Daher will die Bundesregierung den Unternehmen das E-Auto schmackhaft machen, wer sich für ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen entscheidet, könnte bald Steuervorteile genießen. Bis das Ziel von 1 Million batterieelektrischen Autos erfüllt ist, muss daher noch eine Menge getan werden.
Unter anderem könnten Steueranreize für Elektroautos als Dienstwagen eingeführt werden, zwar sind die Finanzpolitiker der Koalitionsfraktionen dagegen, weil sie neue Steuersubventionen grundsätzlich kritisch sehen. Durch einen Trick will Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die elektrischen Dienstwagen dennoch fördern und die Steuersätze unverändert lassen.

Laut eines Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 sollen die Kosten der teuren Batterieeinheiten inklusive der Akkus von E-Autos einfach nicht mehr berücksichtigt werden, so sinkt der Fahrzeugwert und zugleich auch der bei einer privaten Nutzung des Autos steuerlich relevante Anteil. Denn die Batterie macht je nach Fahrzeug etwa bis zu 30 Prozent vom Anschaffungspreis aus.

Zusätzlich muss jede Person, die ihren Firmenwagen privat nutzt, monatlich 1 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern.
Aufgrund der höheren Anschaffungskosten macht die 1-Prozent-Regel das Elektroauto wegen der höheren Anschaffungskosten als Dienstwagen jedoch finanziell eher unattraktiv. Da ein Elektrofahrzeug wesentlich teurer in der Anschaffung ist, musste bisher ein weit größerer geldwerter Vorteil zu versteuern. Wird der Akku herausgerechnet, könnte dich ein E-Auto wieder eher lohnen.

Die Verbreitung von Elektroautos soll „durch den Ansatz des höheren Listenpreises nicht behindert werden“, heißt es in der Gesetzesbegründung. In dem die Kosten für den Akku nicht berücksichtigt werden, bleibe die bisherige Systematik der 1-Prozent-Regelung erhalten.

Die Finanzpolitiker von Union und FDP zeigen sich leider wenig von dieser Idee begeistert, denn in ihren Augen sei die Änderung der Berechnungsgrundlage schließlich eine Steuersubvention. Laut deren Ansichten könne es nicht sein, dass die Dienstwagenbesteuerung für „Lenkungszwecke“ missbraucht werde.

(Via: http://www.fr-online.de)

Kai

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